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Queere deutsche Person an Ungarn ausgeliefert - trotz Veto des BVerfG (Politik)

Ulrich, Mittwoch, 03.07.2024, 18:38 (vor 536 Tagen) @ AndyAC

So ein Unsinn.

Ich hoffe, Du meinst damit deine eigenen Beiträge.


Der Betroffene war zum Zeitpunkt der Antragstellung beim BVerfG schon gar nicht mehr auf deutschem Staatsgebiet. Die Österreicher hätten ihn aufgrund des europäischen Haftbefehls auch gar nicht mehr zurück nach Deutschland uberstellen können.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung war die Person noch in Deutschland.


Zuvor war der Betroffene monatelang in Untersuchungshaft. Diese wurde ebenfalls von einem Richter bestätigt. Der Tatverdacht war also nicht nur vage.
Außerdem hat immerhin ein Strafsenat eines OLGbeine rechtstaatliche Entscheidung getroffen. Oder was versteht man unter Rechtstaat?

"Ober schlägt Unter!".

Das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall das Kammergericht. Karlsruhe konnte aber erst angerufen werden, nachdem der normale Rechtsweg abgeschlossen war.


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