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Queere deutsche Person an Ungarn ausgeliefert - trotz Veto des BVerfG (Politik)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 03.07.2024, 15:52 (vor 755 Tagen) @ 北原キッカーズ

Die Person saß seit 6 Monaten in U-Haft, es bestand also keinerlei Fluchtgefahr. Und dann wickelt man die Auslieferung so schnell ab, dass de facto keine Möglichkeit bestand, die möglichen Rechtsmittel zu nutzen.

Da passt deine Gleichsetzung zu irgendwelchen verpassten Einspruchsfristen doch gar nicht.


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