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Queere deutsche Person an Ungarn ausgeliefert - trotz Veto des BVerfG (Politik)

pactum Trotmundense, Syburg, Mittwoch, 03.07.2024, 15:33 (vor 537 Tagen) @ 北原キッカーズ

Ja und? Das Veto kam zu spät, „Frist nicht eingehalten“. Passiert. Rechtlich ist das einfach durchaus okay alles.

Du hast doch einen "Bildungsauftrag". Wie wäre es mit mehr Bildung im Bereich Verfahrensrecht?

Die sexuelle Gesinnung spielt dabei eigentlich keine Rolle und sollte auch nicht medial als signifikannt hochgespielt werden. Was wäre denn, wenn sie sich weiblich sieht und hetero gewesen wäre? Es hätte niemanden interessiert, definitiv. Warum soll eine Person, die sich als „queer“ bezeichnet, da jetzt eine besondere Stellung bekommen sollen bei einem Verfahren, wo es gar nicht um deren sexuelle Neigungen geht?

Könnte daran liegen, dass eine Transperson in Ungarn durchaus mit dem Leben bedroht ist. Aber das müsstest du eigentlich als gebildeter Mensch mit einem "Bildungsauftrag" wissen.


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