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Vielmehr seien staatliche Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit "nicht ersichtlich" - Hahaha (Politik)

Tremonius III, Ort, Mittwoch, 03.07.2024, 15:09 (vor 536 Tagen) @ Ulrich

Wie wird eine solche Person, mutmaßliche Straftäterin und queer noch dazu, wohl dastehen in Ungarn?

Ein Land, in dem große ausländische Unternehmen unter Druck gesetzt werden, ihre ungarische Niederlassung zu verkaufen - oder gar enteignet werden!


Nicht gut.

Die entscheidende Frage für mich ist aber, hat man tatsächlich von Seiten der deutschen Behörden aktiv gehandelt, um die Person auszuliefern, bevor das Bundesverfassungsgericht entscheiden konnte? Das wäre ein riesiger Skandal.

Was glaubst du bei dem Zeitplan: Zitiert aus der o.a.NTV Veröffentlichung Tatsächlich ist die rasende Geschwindigkeit, mit der die Behörden nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts agieren, bemerkenswert. Nachdem die Überstellung an Ungarn am Donnerstagnachmittag für zulässig erklärt worden war, holten die sächsischen Beamten T. noch in der darauffolgenden Nacht - gegen 3.30 Uhr - aus der Zelle. Um 6.50 Uhr war T. bereits in Österreich und um 10 Uhr soll T. den ungarischen Behörden übergeben worden sein. Zwischen diesem Moment und der Eilentscheidung aus Karlsruhe um 10.50 Uhr lagen damit gerade einmal 50 Minuten. Oder anders: Am Ende könnte es eine gute Dreiviertelstunde gewesen sein, die über das Schicksal von Maja T. entschied.

Denn wäre die Entscheidung aus Karlsruhe ergangen, bevor T. die Grenze überquerte, säße T. zweifellos noch oder wieder in der Dresdener Gefängniszelle. Eine Auslieferung entgegen der ausdrücklichen Anordnung Deutschlands höchster Richter wäre undenkbar, die rechtliche Lage damit eindeutig gewesen. "Aber im Zeitfenster von 3 bis 6 Uhr morgens kriegen Sie in Deutschland natürlich keinen Beschluss", sagt Richwin. "Das ist auch den Behörden klar gewesen."


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