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Queere deutsche Person an Ungarn ausgeliefert - trotz Veto des BVerfG (Politik)

istar, Mittwoch, 03.07.2024, 17:57 (vor 536 Tagen) @ Sascha

Hier geht es aber rein um die rechtliche Situation. Auch der Text selber dreht sich ausschließlich darum und nicht um die Tat. Wenn dir das schnuppe ist, ist das dein gutes Recht - allerdings frage ich mich dann, warum du an einer Diskussion überhaupt teilnimmt, wenn dir das Thema schnuppe ist.

Die rein rechtliche Situation ist doch die, dass das formaljuristisch in Ordnung war.

Also geht es auch um Ermessensfragen,moralische Bewertungen etc.


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