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Queere deutsche Person an Ungarn ausgeliefert - trotz Veto des BVerfG (Politik)

北原キッカーズ, Mittwoch, 03.07.2024, 16:54 (vor 536 Tagen) @ pactum Trotmundense

Du hast doch einen "Bildungsauftrag". Was hältst du davon, wenn du diesen mal an dir selber anwendest und die deutsche Sprache lernst? Normalerweise würde es mich nicht stören, wenn jemand unserer Sprache nicht ganz so mächtig ist, aber nun ja, du hast einen "Bildungsauftrag" und den solltest du dann schon auch korrekt verwenden.

Die Erklärung zu „Gesinnung“ habe ich sogar direkt vom Duden übernommen. „Deutscher“ gehts fast nicht. Du hast dagegen nichts zur Sache zu sagen, sondern gehst mich persönlich an. Sowas nennt man Argumentum ad personam und zeugt davon, dass man gar keine Argumente mehr hat. Na dann …


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