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Queere deutsche Person an Ungarn ausgeliefert - trotz Veto des BVerfG (Politik)

AndyAC, Bonn, Mittwoch, 03.07.2024, 18:34 (vor 755 Tagen) @ Ulrich

So ein Unsinn.

Der Betroffene war zum Zeitpunkt der Antragstellung beim BVerfG schon gar nicht mehr auf deutschem Staatsgebiet. Die Österreicher hätten ihn aufgrund des europäischen Haftbefehls auch gar nicht mehr zurück nach Deutschland uberstellen können.

Zuvor war der Betroffene monatelang in Untersuchungshaft. Diese wurde ebenfalls von einem Richter bestätigt. Der Tatverdacht war also nicht nur vage.
Außerdem hat immerhin ein Strafsenat eines OLGbeine rechtstaatliche Entscheidung getroffen. Oder was versteht man unter Rechtstaat?


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