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Queere deutsche Person an Ungarn ausgeliefert - trotz Veto des BVerfG (Politik)

pactum Trotmundense, Syburg, Mittwoch, 03.07.2024, 16:58 (vor 537 Tagen) @ 北原キッカーズ

Du hast doch einen "Bildungsauftrag". Was hältst du davon, wenn du diesen mal an dir selber anwendest und die deutsche Sprache lernst? Normalerweise würde es mich nicht stören, wenn jemand unserer Sprache nicht ganz so mächtig ist, aber nun ja, du hast einen "Bildungsauftrag" und den solltest du dann schon auch korrekt verwenden.

Die Erklärung zu „Gesinnung“ habe ich sogar direkt vom Duden übernommen. „Deutscher“ gehts fast nicht. Du hast dagegen nichts zur Sache zu sagen, sondern gehst mich persönlich an. Sowas nennt man Argumentum ad personam und zeugt davon, dass man gar keine Argumente mehr hat. Na dann …

Ist halt nur Schade, dass du es nicht begriffen hast. Die Vokabel "Gesinnung" ist schlichtweg falsch. Von jemandem mit einem "Bildungsauftrag" habe ich mehr erwartet.


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