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Neu auf schwatzgelb.de: BVB-Interesse an Felix Nmecha: Ein faules Ei im Nest (BVB)

Conny Kramer, Lünen, Dienstag, 20.06.2023, 10:37 (vor 1149 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Ich möchte hier noch eine weitere Perspektive in die Diskussion bringen, die, wenn ich nichts übersehen habe bisher noch gar nicht besprochen wurde, aber m.E. sehr naheliegend ist.

Ich finde es gut und richtig, dass sich der Verein einen Grundwertekodex gegeben hat. Und unbeachtet der rechtlichen Prüfung finde ich es auch richtig und naheliegend, wenn sich das Handeln der GF der KGaA an diesem Kodex orientiert. Das bedeutet für mich, dass die Institution Borussia Dortmund diese Werte in ihrem Handeln umsetzt und im Außenauftritt aktiv vertritt. Das bedeutet für mich aber überhaupt nicht, dass die Angestellten des BVB einer entsprechenden Gesinnungsprüfung unterzogen werden sollen und dass eine den Grundwerten entgegenstehende persönliche Gesinnung eine Anstellung beim BVB ausschließt.

Eine treffende Parallele in der Geschichte der Bundesrepublik stellt m.E. der Radikalenerlass von Anfang der 70er-Jahre dar. Für die Jüngeren (kurz und knapp und etwas vereinfacht): zu jener Zeit fürchteten man die Unterwanderung des Staats durch „verfassungsfeindliche“ Personen. In dem Kontext damals waren in erster Linie Kommunisten gemeint. Um dies zu verhindern fasste man den Beschluss, dass Bewerber für den Öffentlichen Dienst auf deren Verfassungstreue geprüft werden sollten. Das führte dann zu den sogenannten Berufsverboten, also das etwa Briefträger oder Lokführer, die sich z.B. in der (nicht verbotenen) DKP engagierten, aus Ihren Jobs entfernt wurden. Seit Mitte der 80er-Jahre besteht ein weitgehender politischer Konsens, dass der Radikalenerlass Quatsch ist und die entsprechenden Regeln bzw. deren Interpretationen und Umsetzungen wurden geändert.

Was bedeutet das aus meiner Sicht für den Fall Felix Nmecha? Recht unzweifelhaft ist ja, dass seine Gesinnung sich mit dem Grundwertekodex beißt. Als Vertreter des BVB dürfte er diese Gesinnung nicht nach außen vertreten. Im privaten jedoch schon, jedenfalls den Teil, der legal ist. Selbstverständlich ist das Private bei einem BVB-Spieler drastisch eingeschränkt. Ein Social-Media-Post eines BVB-Spielers ist nicht privat sondern vertritt immer auch den BVB. Würde er solche wie die fraglichen Posts wiederholen, müsste dafür sanktioniert werden (ob das dann die fristlose Kündigung sein müsste sei mal dahingestellt). Natürlich dürfte er sich auch nicht in Interviews etc. dahingehend äußern und schon gar nicht dürfte er etwa Angehörige des BVB (seien es Mitspieler, sonstige Angestellte oder auch „nur“ Fans) mit seinen Ergüssen belämmern. Würde er aber etwa bei einem Gottesdienst seiner Glaubensgemeinschaft welchen Blödsinn auch immer von sich geben, so wäre das privat und zu tolerieren.


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