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Sascha, Dortmund, Montag, 19.06.2023, 10:58 (vor 1150 Tagen) @ markus

Ein solcher Kodex hat doch losgelöst von der juristischen Bewertung prinzipiell mehr mit Moral als mit verbindlichen Handlungsvorgaben zu tun. Insofern finde ich es schon traurig, wenn man sich auf juristischem Wege die Billigung dafür holen will, den Grundwertekodex dann außer Acht zu lassen, wenn er einem aus wirtschaftlichen oder sportlichen Erwägungen heraus im Wege stehen würde.


Die juristische Prüfung wird doch von SG.de eingeholt und nicht von der KGaA.

Ähm... nein, vom e.V.

Abgesehen davon: wenn man die Sache nicht allein im luftleeren juristischen Raum bewertet, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein verabschiedeter Grundwertekodex nicht auch beim Handeln zu beachten ist. Ansonsten hätte man das ganze nicht als Kodex klassifizieren müssen sondern als "finden wir ja ganz nett, außer...".


Ja, wobei der Prolog leider sehr weich formuliert ist. Durch Begriffe wie „soll“ und „Anregungen um Empfehlungen“ wird leider schon im Prolog massiv entschärft. „Soll“ ist juristisch zum Beispiel nicht „muss“.

Dabei muss man aber auch sehen, dass diese Abschwächung erst gar nicht im Sinne der Antragsteller war, sondern eher auf Wunsch und Drängen von Personen eingebaut wurden, die dann im Anschluss die Wirksamkeit Für die KgaA in Frage stellen.


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