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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 19:12 (vor 1196 Tagen) @ Takeda

Ich bin in der Notbetreuung einer Grundschule tätig. Wir sind dazu angehalten keine intensive Hilfestellungen zu geben mit der Begründung die Kinder, die nicht zur Notbetreuung kommen, nicht ggf zu benachteiligen.

Natürlich kann es nicht zu einer "intensiven Hilfestellung" kommen, deshalb ja auch mein Einwand mit den fachfremden Lehrern.
Nur wird sicher kein Lehrer bei Unstimmigkeiten nicht mal kurz drüber schauen.
Hättest du damit ein Problem?
Ich persönlich nicht.
Und Nachteil für die anderen Schüler, hängt ja davon ab wie "kompetent" der/die Kollege/in ist, sofern er/sie nicht "vom Fach" ist.

PS Hat jetzt nichts mit dem o.g. Thema zu tun.
Wie viele Schüler betreust du?


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