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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

TurTl3ss, Bielefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 11:03 (vor 1189 Tagen) @ Sascha

Sobald diese 10 Tage durch sind werde ich sie nehmen. Das weiß auch schon mein Arbeitgeber. Aber was danach kommt ist sehr ungewiss.

Mit den Sonderurlaub hätte ich wenigstens die Möglichkeit auf selbst gewähltes "Kurzarbeitergeld"

Für manche Arbeitgeber wird es natürlich schön sein, um die Personalkosten für ein paar Wochen zu drücken.

Schlussendlich sollte es doch eine Option geben, wenn es in Einvernehmen geschieht, der Sonderurlaub, sollte man da auch vom Gesetzgeber keine Hindernisse einbauen.
So wirkt es für mich, dass man gar nicht wirklich möchte, dass diese Maßnahme positiv auf das Infektionsgeschehen einwirkt.


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