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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

Kruemelmonster09, Mittwoch, 13.01.2021, 15:33 (vor 1213 Tagen) @ Lutz09

Sorry für Missverständnisse, aber ja genau darum geht es.
Man darf keine Gruppe machen mit 8 Kindern aus 5 Gruppen.
Die Kinder sind isoliert in ihren Ursprungsgruppen.


Wenn es sich stets um dieselben acht Kinder handelt, die in der Notbetreuung von den immer gleichen Erziehern betreut werden, kann ich das Problem nicht erkennen. Das wäre doch eine geschlossene Gruppe. Das Ganze soll wohl der Kontaktbeschränkung dienen – die Umsetzung halte ich für zu kurz gesprungen, realitätsfremd und für nicht kindgerecht.

Gäbe es endlich Schnelltests, könnte man sowieso noch einmal ganz anders und flexibler agieren.

Das Problem ist, dass nichts planbar ist.
Theoretisch dürften morgen alle Kinder wieder kommen. Dann muss morgens erstmal geschaut werden, wo kann das Kind hin.

Außerdem ist Kita Kind ja nicht gleich KiTa Kind.
Du kannst ein zurückhaltende 3 jähriges Kind nicht einfach in eine neue Gruppe stecken, wo es kein Kind kennt.
Bei manchen würde es in dieser Situation nicht mal ausreichen, wenn das Kind seine Bezugserzieherin dabei hat.


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