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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

Djerun, Mittwoch, 13.01.2021, 14:06 (vor 2118 Tagen) @ TurTl3ss

Naja, sie setzen es gemäß Verordnung durch. Also ist die Verordnung schlecht, wenn sie da keine andere Möglichkeit zulässt.

Ah ok, wenn es also nicht möglich ist, eine Gruppe mit 8 Kindern zu bilden (wenn es sowieso immer die gleichen sind) oder 2 Gruppen mit 4 Kindern, dann ist das natürlich tatsächlich unverständlich...


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