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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

Lenano, Mittwoch, 13.01.2021, 10:25 (vor 1199 Tagen) @ TurTl3ss

Genaues zum Paragraphen kann ich nicht sagen.
Meine bessere Hälfte und unsere beiden Kinder sind privat versichert. Sie arbeitet an einer Schule / Kindergarten und ist verbeamtet.
Ihr stehen die 10 zusätzlichen Tage aktuell nicht zu. Ich bekomme sie daher wohl auch nicht, bzw. müsste wohl Urlaub einreichen wenn ich Geld bekommen möchte.
Das ganze gilt nicht in NRW, sondern Niedersachsen.
Vllt ist man da aber einheitlich.
Scheint also einen Unterschied zu geben zwischen privater Versicherung und normaler Versicherung.


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