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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 17:24 (vor 1170 Tagen) @ TurTl3ss

Schlussendlich heißt es dann doch, schickt eure Kinder entweder zur Risiko Gruppe oder in die Notbetreuung. Dann kann man die Schulen doch direkt auflassen?


Die Notbetreuung ist nicht annähernd mit Präsenzunterricht vergleichbar, bei uns ca. 850 Schüler regulär, akt. wie oben erwähnt nur 4 Schüler in selbiger.


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