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Widersprüchliche Aussagen (Corona)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 13:28 (vor 1192 Tagen) @ Kruemelmonster09

Auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme, dass Laschet die Regelung der Kitas sehr arbeitgeberfreundlich ausgeführt hat, aber... man sollte sich schon über eine Gesetzeslage informieren, bevor man sie in Anspruch nehmen kann. Dass die Sonderurlaubsregelung erst dann greift, wenn keine Notbetreuung (und in NRW ist es ja sogar ein reduzierter Regelbetrieb), war eigentlich ganz leicht rauszufinden und so auch in vielen Artikeln über diese Regelung zu lesen.


Ein Problem ist aber auch, dass hier schon wieder die eine Hand nicht zu wissen scheint, was die andere tut.

Ich zitiere aus einem Schreiben von Herrn Stamp:
"Um Ihre Bereitschaft, meinem Appell Folge zu leisten, sowie Ihre
zusätzlichen Belastungen durch den kommenden eingeschränkten
Pandemiebetrieb zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern,
sieht der MPK-Beschluss vor, gesetzlich zu regeln, dass das Kin-
derkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil
bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Der
Anspruch soll auch dann gelten, wenn Sie meinem Appell folgen
und die Kinder selber zu Hause betreuen.
"

Quelle:
Elternbrief Minister eingeschränkter Pandmiebetrieb - Stand 07.01.2021

kita.nrw.de/datei/elternbrief-minister-eingeschraenkter-pandmiebetrieb-stand-07012021

Das betrifft die Kinderkrankentage. Das ist etwas anderes als die Sonderurlaubsregelung. Und selbst die Regelung für den "Kinderkrankenschein" wird nur für gesetzlich versicherte gelten und nicht für privat versicherte.


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