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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 17:17 (vor 1191 Tagen) @ TurTl3ss

Guten Morgen,

Eigentlich bin ich ein stiller Mitleser. Nun bräuchte ich aber einmal Hilfe bzw. Erfahrungsaustausch bzgl. des oben genannten Paragraphen.

Aufgrund der Aufhebung des Präsenzunterrichts wollte ich drei Wochen Sonderurlaub beantragen. Mein Arbeitgeber geht das auch mit. Nach zwei Tagen stellt sich wohl raus, dass in meinem Fall aber der Paragraph gar nicht gezogen werden kann, da es ja eine tolle Notbetreuung gibt. Die zusätzlichen kinderkrank Tage sind noch nicht durch und somit stehe ich mit zwei Tagen im Minus und muss nun wieder arbeiten.

Die "tolle Notbetreuung" wird doch angeboten, nutze sie doch einfach, Lehrer konnten sich bei uns "freiwillig" melden.
Wird aktuell bei uns von "nur" 4 Schülern genutzt, gemeldet waren eigentlich 13.

Kinder haben dadurch keine Nachteile, einige Lehrer sind sowieso in der Schule,
werden ja Nachklausuren geschrieben, je nach Schulform natürlich.

Sehe da jetzt kein Problem.


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