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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

TurTl3ss, Bielefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 10:41 (vor 1809 Tagen) @ Sascha

Ja, da stimme ich dir zu. Hätten uns direkt besser informieren können und sollen.

Schlussendlich heißt es dann doch, schickt eure Kinder entweder zur Risiko Gruppe oder in die Notbetreuung. Dann kann man die Schulen doch direkt auflassen? Wir viele können denn den Zustand für mehr als zwei bis drei Wochen aufrecht erhalten?

Oder man muss das System bescheissen und sich krank melden, was aber auch nicht im Sinne des Erfinders sein kann.


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