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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 10:53 (vor 1198 Tagen) @ simie

Für viele Eltern wird diese Regelung noch beschissener sein, weil der Arbeitgeber darauf verweisen kann, dass man ja eine Betreuungsmöglichkeit habe und man deshalb weiter im Büro präsent zu sein hat. Gleichzeitig hat man aber 10 Betreuungsstunden weniger. Für die Erzieher und Erzieherinnen ermöglicht diese Reduzierung zumindest, das personell stemmen zu können. Das Infektionsrisiko wird allerdings weiterhin deutlich erhöht sein, weil die meisten Kitagruppen zu vermutlich mindestens 50 % besucht sein werden.

Wenn man die Kinderkrankentage nutzt, um aus dieser Zwickmühle zu kommen, bezahlt man das mit 10 % des Nettogehalts.

Da kann der Stamp noch so oft betonen, dass das ja mit Elternverbänden und Erziehern so abgestimmt wäre - ich bin mir sicher, dass das für viele berufstätige Eltern einfach eine Lösung für den Scheißhaufen ist. Nichts halbes und nichts ganzes - und am Ende dürften die Arbeitgeber die größten Nutznießer sein.


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