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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 10:23 (vor 1199 Tagen) @ TurTl3ss

Auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme, dass Laschet die Regelung der Kitas sehr arbeitgeberfreundlich ausgeführt hat, aber... man sollte sich schon über eine Gesetzeslage informieren, bevor man sie in Anspruch nehmen kann. Dass die Sonderurlaubsregelung erst dann greift, wenn keine Notbetreuung (und in NRW ist es ja sogar ein reduzierter Regelbetrieb), war eigentlich ganz leicht rauszufinden und so auch in vielen Artikeln über diese Regelung zu lesen.


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