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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

OliJ, BV, Mittwoch, 13.01.2021, 12:50 (vor 1192 Tagen) @ Sascha

Auch hier wieder krass zu lesen was so in manchen Büros los ist.

Bei uns kann man die 10 Tage jetzt schon nehmen + wir stocken auch bei Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen das Gehalt auf 90% für die Wochen 7-12 auf.
Man darf Samstags und Sonntags arbeiten (wenn man möchte) und kann dafür 2 Tage unter der Woche frei nehmen.
Meinen Leuten habe ich gesagt "ich helfe wo ich kann" + "gebt Gas und dann bekommen wir das schon hin."

Eine Person (90%) hat mir gesagt "Ich kann 4 Stunden arbeiten und dann nur so spartanisch"
Ok....4 Stunden Vollgas und dann buch von mir aus gerne Deine 90%.
Wir sind da sehr frei und flexibel.
Arbeitszeiten (Onlinezeiten) von 6 - 21 Uhr statt 7 - 20 Uhr.
Evtl wir ausgeweitet von 5 - 23 Uhr.
Meine normale Arbeit lasse ich liegen und arbeite normal bei meinem Team mit.

Ich drücke allen die Daumen.

Ach...und Homeschooling findet bei uns daheim auch noch statt.


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