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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

Lutz09, Tor zum Sauerland, Mittwoch, 13.01.2021, 15:09 (vor 1199 Tagen) @ *krugix*Borusse*
bearbeitet von Lutz09, Mittwoch, 13.01.2021, 15:17

Sorry für Missverständnisse, aber ja genau darum geht es.
Man darf keine Gruppe machen mit 8 Kindern aus 5 Gruppen.
Die Kinder sind isoliert in ihren Ursprungsgruppen.

Wenn es sich stets um dieselben acht Kinder handelt, die in der Notbetreuung von den immer gleichen Erziehern betreut werden, kann ich das Problem nicht erkennen. Das wäre doch eine geschlossene Gruppe. Das Ganze soll wohl der Kontaktbeschränkung dienen – die Umsetzung halte ich für zu kurz gesprungen, realitätsfremd und für nicht kindgerecht.

Gäbe es endlich Schnelltests, könnte man sowieso noch einmal ganz anders und flexibler agieren.


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