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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

Davja89, Mittwoch, 13.01.2021, 12:20 (vor 1197 Tagen) @ TurTl3ss

Gebe dein Kind in die Notbetreuung und hab dabei kein schlechtes Gewissen.
Bei uns haben nur Eltern aus "systemrelevanten" Berufen die Chance das zu tun.
Damit sind wir Gott sei Dank abgedeckt.

Wenn ich so bei manchen Bekannten mitbekomme wie da rotiert wird um irgendwie durch den Januar zu kommen...

Ab Februar ist dann bei den meisten wohl Krank melden angesagt. Was bleibt einem denn irgendwann noch übrig?
30 Jahre wird gepredigt das bitte beide Partner arbeiten sollen und wenn es drauf ankommt wirst im Regen stehen gelassen

Aber gleich kommt wieder ein 25 Jähriger-Home-Office-Single an und erzählt das wir das schon zusammen schaffen. Vor 10 Jahren hätte ich die Monate mit Netflix und PS4 (Damals noch PS3) auch entspannt auf einer Arschbacke abgesessen.


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