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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

TurTl3ss, Bielefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 13:49 (vor 1191 Tagen) @ Djerun

Soweit ich es verstanden habe, ist es den Einrichtungen untersagt die Gruppen zu mischen, auch nicht fest und dauerhaft. Die Kinder bleiben in ihren Gruppen und auch die Erzieher. Diese dürfen nicht in andere Gruppen eingesetzt werden.


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