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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

TurTl3ss, Bielefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 10:19 (vor 1198 Tagen)

Guten Morgen,

Eigentlich bin ich ein stiller Mitleser. Nun bräuchte ich aber einmal Hilfe bzw. Erfahrungsaustausch bzgl. des oben genannten Paragraphen.

Aufgrund der Aufhebung des Präsenzunterrichts wollte ich drei Wochen Sonderurlaub beantragen. Mein Arbeitgeber geht das auch mit. Nach zwei Tagen stellt sich wohl raus, dass in meinem Fall aber der Paragraph gar nicht gezogen werden kann, da es ja eine tolle Notbetreuung gibt. Die zusätzlichen kinderkrank Tage sind noch nicht durch und somit stehe ich mit zwei Tagen im Minus und muss nun wieder arbeiten.

Ist das tatsächlich so gewollt, dass niemand in NRW diesen Sonderurlaub nehmen kann im aktuellen Fall?
Wir kann sich eine Frau Gebauer dann noch hinstellen und eine Verlängerung in Aussicht stellen?
Wieso wird überall von den Politikern von den 10 Tagen zusätzlichen kinderkrank Tagen gesprochen, wenn es diese noch nicht gibt ( hoffentlich dann ab heute)?
Möchte man wirklich, dass man die Kinder weiter in die Notbetreuung oder zu Oma und Opa schickt?

Vor diesem Problemen stehen wir gerade und wollen eigentlich unseren Beitrag leisten. Scheint aber von der NRW Regierung dich nicht gewollt zu sein...


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