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Rückerstattung (BVB)

Rupo, Ruhrpott, Freitag, 27.03.2020, 15:51 (vor 1462 Tagen) @ horstenberg

Die normalen Arbeitnehmer unterliegen doch denselben Bedingungen wie andere Arbeitnehmer auch. Insofern würden doch auch alle gesetzlichen Rechte wie Kurzarbeitergeld, ALG 1 und ALG 2 greifen, wenn die KGaA sie entsprechend freistellen oder weniger beschäftigen würde.


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