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YT:Carsten Cramer richtet sich zur aktuellen Situation an alle BVB-Fanclubs (BVB)

markus, Freitag, 27.03.2020, 11:04 (vor 1485 Tagen) @ ooohflupptnicht

Ich verstehe ja,dass der BVB die Spieler nicht in Kurzarbeit schicken will oder Ähnliches


Man kann einen Spieler nicht in Kurzarbeit schicken. Dafür gibt es überhaupt keine rechtliche oder vertragliche Grundlage. Der Spieler bietet seine Arbeitskraft an und der Verein kann sie nicht abrufen, muss aber folglich weiter zahlen.


Bist Du sicher? Diese Argumentation trifft ja auch auf alle Kellner, Verkäufer, etc. zu.
Ich neine, dass KUG für die meisten Spieler nicht in Frage kommt, weil sie über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Das ist mWn aber auch der einzige Grund. Im Eishockey gab es definitiv Vereine die mit ihren Spielern KUG-Vereinbarungen getroffen haben.

Man braucht grundsätzlich eine Vereinbarung bzw. eine Rechtsgrundlage für Kurzarbeit. Entweder vereinbart man Kurzarbeit einzelvertraglich oder über eine Kollektivvereinbarung (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung). Einseitig kann ein Arbeitgeber das nicht anordnen.
Die Beitragsbemessungsgrenze spielt nur bei der Höhe des Kug eine Rolle. Grundsätzlich kann auch mit Leuten Kurzarbeit vereinbart werden, die oberhalb der BBG verdienen. Das Kug ist halt gedeckelt und wird nicht für die über die BBG liegenden Summen gezahlt.


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