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YT:Carsten Cramer richtet sich zur aktuellen Situation an alle BVB-Fanclubs (BVB)

Guido, Freitag, 27.03.2020, 11:34 (vor 1491 Tagen) @ ooohflupptnicht

Man braucht grundsätzlich eine Vereinbarung bzw. eine Rechtsgrundlage für Kurzarbeit. Entweder vereinbart man Kurzarbeit einzelvertraglich oder über eine Kollektivvereinbarung (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung). Einseitig kann ein Arbeitgeber das nicht anordnen.


Das ist klar. Bei Guido klang es nur so, als ob das bei Profisportlern ge erell ausgeschlossen sei.

Sorry. Ist ja bereits alles erklärt. Das Ding ist ja, dass jeder einen Individualvertrag hat du. Daran ändert ja auch keine "Spielergewerkschaft" was ;)


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