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Watzke als Präsident des e.V. (BVB)

DomJay, Köln, Dienstag, 03.04.2018, 12:59 (vor 2834 Tagen) @ CHS

Wenn man den Wahlausschuss überzeugen kann, dann ja ;) Oder wenn man ihn nicht überzeugt und der Kandidatenvorschlag nicht mehrheitsfähig wäre.


Naja, eine Kampfabstimmung kann es geben. Wenn die ersten beiden Wahlgänge der Kandidat des Wahlausschusses keine Mehrheit bekommen, kann beim dritten Wahldurchgang auch einer aus der Versammlung gewählt werden.

Gruß

CHS

Jupp, das habe ich geschrieben. Nicht so schön formuliert aber im Sinne der Satzung :)


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