schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Bundesverwaltungsgericht -> Weg frei für Fahrverbote (Sonstiges)

Zoon, Dienstag, 27.02.2018, 22:03 (vor 2221 Tagen) @ MarcBVB

Auch wenn die kaufrechtlichen Ansprüche gegen den Verkäufer (Autohaus etc.) bereits verjährt sein sollten, kommen noch Schadenersatzansprüche aus Deliktsrecht gegenüber den Herstellern in Betracht. Diese verjähren wohl erst Ende 2018, da der Dieselskandal erst 2015 bekannt wurde.

Zu dem Thema: Florian Fuhrmann, "Der VW-Abgasskandal in der juristischen Praxis", ZJS 2016, S. 124. Artikel kann man im Internet finden bei zjs-online.com.


Es ist leider eine Literaturmeinung. AFAIK sieht die Lage bei den Obergerichten anders aus...

Hat eine Reihe von Landgerichten so entschieden. Wie es der BGH sieht, wird man sehen müssen. Wer das genauer wissen will, wird wohl Rechtsberatung in Anspruch nehmen müssen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1215995 Einträge in 13539 Threads, 13748 registrierte Benutzer Forumszeit: 28.03.2024, 22:12
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln