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Bundesverwaltungsgericht -> Weg frei für Fahrverbote (Sonstiges)

Donngal, Dienstag, 27.02.2018, 13:47 (vor 2250 Tagen) @ Blarry

Hihi. Wer auf dem Land oder generell in Kommunen ohne Grenzwertprobleme lebt, kann sich über eine Flutwelle spottbilliger Gebrauchtwagen freuen, die auf ihn zurast.

Grundsätzlich natürlich super, alte Dieselstinker von den Straßen zu kriegen. Die Übergangsfrist, nach der ältere Euro-5-Diesel erst ab 2019 betroffen sein könnten, find ich soweit okay. Es ist ja so, dass Diesel eher gewerblich gefahren werden und nach einigen Jahren Betriebs auf den privaten Markt losgelassen werden. Euro 6 gilt seit 2014, und bis 2019 sollten eigentlich genug modernere Leasingrückläufer und Ex-Flottenfahrzeuge mit Euro-6-Zulassung aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sein, um die wirklich alten Krücken in privater Haltung zu einem signifikanten Teil abzulösen.

Ich kann meinen Euro 5 Diesel jetzt warhscheinlich nicht mehr so gut verkaufen wie vorher. Nervt mich. Der ist nichtmal so schlimm, weil ich wirklcih wenig Hubraum und nur 110 PS habe. Ist eben keine Riesen-SUV Schleuder und nicht übermotorisiert. Und wenn ich mir nen gebrauchten kaufen will kommen jetzt auch nur noch Euro 6 Diesel in Frage. Und wie lange ich die noch fahren darf steht ja auch in den Sternen. Und bevor ich nen Benziner fahre, kauf ich mir lieber n Elektroauto. Benziner sind ja sowas von dämlich.

Was interessieren mich die Scheiss-Städte mit ihrem dämlichem Feinstaub? Sollen die halt Gasmasken tragen. Ich fahr vielleicht 5 mal im Jahr durch so ne Stadt oder in so ne Stadt rein. Ich finde das sollte einfach als Freifahrt gelten. Oder man setzt die Verbote eben um. So lang mich das jedes mal nur nen 10er Strafe kostet ist ja alles paletti dann pfeif ich eben drauf.

So. Genug Diesel-Fahrer rumgeheule für heute. Aber Benziner sind wirklich kacke.


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