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Bundesverwaltungsgericht -> Weg frei für Fahrverbote (Sonstiges)

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 27.02.2018, 17:09 (vor 2250 Tagen) @ MarcBVB


Das Problem ist eigentlich ein anderes. Die wenigsten Käufer haben den PKW direkt von der VW AG gekauft. Da scheitert es dann schon an der Zurechnung, wenn nicht gegenüber dem Händler die Gewährleistung greift.

Bei uns im Bauwesen (gem. VOB z.B). greift ja schon die "normale" Gewährleistung ja auch gegenüber Dritte.
Ist doch auch absurd, dass dann die Haftung, die im Rahmen einer Straftat entsteht, durch eigene Zwischenhändler ausgeschlossen werden könnte. Das erhöht den Reiz des Betruges ja noch einmal.

SGG
Klopfer


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