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Bundesverwaltungsgericht -> Weg frei für Fahrverbote (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 27.02.2018, 14:10 (vor 2240 Tagen) @ Klopfer

Grundsätzlich natürlich super, alte Dieselstinker von den Straßen zu kriegen. Die Übergangsfrist, nach der ältere Euro-5-Diesel erst ab 2019 betroffen sein könnten, find ich soweit okay.


Wäre dann o.k., wenn die Gerichte gleichzeitig das nachgewiesene deliktische Verhalten der Autohersteller als Grundlage dazu nehmen würden, eine Hardwareumrüstung aller Diesel-5-Fahrzeuge verbindlich vorzuschreiben - und zwar auf Kosten der Hersteller.
Juristisch gesehen liegen sie da zur Zeit nur in der Sachmängelhaftung, die Ende letzten Jahres ausgelaufen ist. Bei positiver Vertragsverletzung bzw. arglistiger Täuschung (was es wohl ist), wären sie 30 Jahre in der Haftung, was natürlich reichen würde.

SGG
Klopfer

Das ist imho nicht korrekt, §§195ff. BGB. Verjährung bei arglistiger Täuschung heißt Regelverjährung, d.h. 3 Jahre zum Jahresende. 30 Jahre gibt es unter den Voraussetzungen von 197...


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