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Bundesverwaltungsgericht -> Weg frei für Fahrverbote (Sonstiges)

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 27.02.2018, 15:43 (vor 2249 Tagen) @ OliJ

Ganz selten gibt es "Hochgeschwindigkeitsschäden" wie ich sie mal nenne. Bei denen einer mit 150 km/h + verwickelt ist.

Und wenn, dann sind das immer noch meistens Unfälle, bei denen es zwar eine Geschwindigkeitsbegrenzung gab, diese aber deutlich überschritten wurde, wie z.B. auf Landstraßen oder in Autobahnbaustellen.

Tödliche Unfälle bei hoher Geschwindigkeit auf Strecken, die keine Begrenzung haben, sind extrem selten. Ist auch logisch, spätestens bei 200 km/h legt auch jeder sein Smartphone beiseite.
Zumindest lässt deren Statistik keine Begründung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung zu, da es relevantere Risiken gibt.

SGG
Klopfer


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