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Bundesverwaltungsgericht -> Weg frei für Fahrverbote (Sonstiges)

Zoon, Dienstag, 27.02.2018, 17:52 (vor 2243 Tagen) @ Klopfer

Auch wenn die kaufrechtlichen Ansprüche gegen den Verkäufer (Autohaus etc.) bereits verjährt sein sollten, kommen noch Schadenersatzansprüche aus Deliktsrecht gegenüber den Herstellern in Betracht. Diese verjähren wohl erst Ende 2018, da der Dieselskandal erst 2015 bekannt wurde.

Zu dem Thema: Florian Fuhrmann, "Der VW-Abgasskandal in der juristischen Praxis", ZJS 2016, S. 124. Artikel kann man im Internet finden bei zjs-online.com.


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