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Strafmilderungsmöglichkeit - Gesamtschau entscheidend (BVB)

Ulrich, Mittwoch, 30.08.2017, 11:00 (vor 3061 Tagen) @ Melange

Ich meine mal gelesen zu haben, dass beim Großteil der Sicherheitsverwahrten keine Delikte mit unmittelbarer Gewalt gegen Menschen eine Rolle spielen, sondern Betrug, Vermögensdelikte und auch Bankraub (obwohl das ja auch eine Form der Gewalt gegen Menschen beinhaltet).

Das gilt was Betrug oder sonstige Vermögensdelikte angeht seit Anfang des Jahrzehnts nicht mehr. Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben dafür gesorgt dass der Kreis derjenigen die für Sicherungsverwahrung in Frage kommen deutlich kleiner geworden ist.

Notorische Diebe, Betrüger, etc. werden in der Regel wenn sie straffällig werden zu zeitlich beschränkten Freiheitsstrafen im Rahmen des für die bestraften Delikte vorgesehenen Strafmaßes verurteilt. Je nach dem was vorgefallen ist können da durchaus einige Jahre Haft zusammen kommen. Und falls die Verurteilten nach der Entlassung erneut straffällig werden, dann beginnt das ganze von vorne.


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