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Staatsanwaltschaft DO erhebt Anklage gg Sergej W. wegen versuchten Mordes (BVB)

simie, Krefeld, Dienstag, 29.08.2017, 13:32 (vor 3061 Tagen) @ defender

Die Argumentation mit dem Anspruch auf Behandlung hat ja letztlich auch die Sicherungsverwahrung auch bei einer Verurteilung zu lebenslänglich "gerettet". Dennoch ist dieser Weg durchaus umstritten, da bei einer lebenslänglichen Haftstrafe die Möglichkeit zur Aussetzung der Strafe zur Bewährung eh schon daran geknüpft ist, dass keine Gefahr mehr von dem Verurteilten ausgeht.
Ob in diesem Fall die Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung vorliegen bezweifel ich aber durchaus. Lebenslänglich halte ich dagegen durchaus für realistisch.


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