schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Strafmilderungsmöglichkeit - Gesamtschau entscheidend (BVB)

Zoon, Dienstag, 29.08.2017, 13:58 (vor 3061 Tagen) @ Trainingskiebitz

§ 23 Abs. 2 StGB sieht bei Versuch die Möglichkeit einer Milderung des Strafrahmens im Vergleich zum vollendeten Delikt vor. Dies ist jedoch nicht zwingend. Entscheidend ist die "Gesamtschau der Tat". Ergibt diese, dass der Versuch der vollendeten Tat quasi gleichsteht, muss keine Milderung erfolgen.

Bei der Gesamtschau hat das Gericht die Persönlichkeit des Täters, die Tatumstände im weitesten Sinne, vor allem die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie zu würdigen.

Für Sergej W. könnte es schwierig werden, die Strafmilderung noch zu bekommen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1523629 Einträge in 16372 Threads, 14353 registrierte Benutzer Forumszeit: 15.01.2026, 14:36
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln