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Staatsanwaltschaft DO erhebt Anklage gg Sergej W. wegen versuchten Mordes (BVB)

Ulrich, Dienstag, 29.08.2017, 13:09 (vor 3061 Tagen) @ Sascha

In meinen Augen kann es am Ende nur heißen:

LEBENSLÄNGLICH, mit anschließender Sicherheitsverwahrung!


Und welche Strafe soll es dann für erfolgten Mord geben? Nach Tod noch die Urne einsperren?

Sicherungsverwahrung ist eh keine Strafe, sie wird verhängt wenn man davon ausgehen muss dass vom Täter auch nach der seiner Haftstrafe massive Gefahren ausgehen. In meinen Augen vielfach eine ganz schwierige Entscheidung, sowohl für die beteiligten Juristen als auch für die hinzugezogenen Sachverständigen. Man kann halt in eine Person nicht hinein schauen wie in eine Maschine, ich befürchte dass es einerseits Menschen gibt die man nicht auf freien Fuß setzt obwohl die Rückfallgefahr überschaubar ist während gleichzeitig "Zeitbomben" nach Verbüßung ihrer Haftstrafe frei herum laufen. Ob der Tatverdächtige im aktuellen Fall auch in vielen Jahren noch gefährlich sein wird? Ich habe daran deutliche Zweifel. So etwas trifft notorische Wiederholungstäter, vielfach Menschen die keine ausreichende Impulskontrolle haben, etc.

Wie Defender der als Jurist und Strafrechtler auf dem Gebiet deutlich kompetenter als ich ist schrieb sieht das Gesetz auch für versuchten Mord zunächst einmal die lebenslängliche Haft als Strafe vor. Allerdings kann das Gericht wenn der Versuch nicht von Erfolg gekrönt war auf eine zeitlich begrenzte Haftstrafe entscheiden.

Bei einer Verurteilung zu lebenslänglicher Haft kann das Gericht ggf. zusätzlich noch die besondere Schwere der Schuld feststellen. Dies hat dann wohl deutliche Folgen für den Zeitpunkt der Haftentlassung der sich nach hinten verschiebt. Ob so etwas auch in diesem Fall in dem es glücklicherweise beim Mordversuch blieb möglich ist kann ich nicht beurteilen.


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