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Bei welchem Gericht wird der Prozess geführt? (BVB)

moudta, Dienstag, 29.08.2017, 18:33 (vor 3061 Tagen) @ AdamSmith

Es ist weder moralisch noch rechtlich fragwürdig, wenn der Verteidiger im Rahmen von Strafprozessordnung und Verfassung alle zulässigen Mittel anwendet, die Strafe für seinen Mandanten zu reduzieren, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu bewirken. Auch wenn letztere unrealistisch erscheinen.

Wenn es Indizien dafür gibt, dass das Gericht befangen ist, ist es zwingend notwendig, dieses zu prüfen. Im gegenteil, es wäre ein Justizfehler, befangenheit zu ignorieren.

Ist alles richtig.
Und trotzdem erlaube ich mir, kein Verständis dafür zu haben, wenn ersichtlich sein sollte, dass sämtliche "zulässigen Mittel" einzig und allein dem Zwecke der Verzögerung dienen.
Ist für mich vergleichbar mit dem Zeitspiel ab der 45. Spielminute, bei dem ein Einwurf statt 3 Sekunden plötzlich 15 Sekunden dauert.

Um das mal klarzustellen: Mir geht es nicht darum, dass der Angeklagte auf Teufel komm raus bis an sein Lebensende einsitzen muss.
Er soll einen fairen Prozess bekommen und wenn das Gericht ihn für schuldig befindet seine gerechte Strafe erhalten.


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