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LG Ravensburg: Begründung (Fußball und Sport allgemein)

majae, Muc, Dienstag, 14.03.2023, 22:49 (vor 1007 Tagen) @ Taifun

Uih. Dafür kann man in den Knast kommen. Ich dachte wir reden über schwerste Straftaten auf Niveau "Mord".

Schau mal nach wofür man in den Knast kommen kann. Wenn das entscheidend ist, und das für den Grundrechtseingriff reicht ... Mahlzeit.

Der Punkt wurde ja unten schon einmal angesprochen: Wie stehst du denn zu Hausdurchsuchungen? Das dringt ja mindestens genauso in meinen persönlichen Bereich ein und wird auch gern bei eher weniger schlimmen Vergehen (Graffiti zB) angeordnet. Die Erlaubnis mein Handy zu durchsuchen, bekommen die ermittelnden Beamten auch jetzt sehr einfach, das Problem ist ja eher der Zugang. Fingerabdrücke auf der anderen Seite darf mir die Polizei auch recht schnell abnehmen. Versteh nicht so ganz, wo da auf einmal der fundamentale Unterschied ist, wenn mit diesen abgenommenen Fingerabdrücken mein Handy entsperrt werden darf.


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