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LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden (Fußball allgemein)

HoschUn, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 20:31 (vor 409 Tagen) @ MarcBVB

Der Unterschied ist folgender: Wenn die Polizei das knackt, okay. Aber ich finde es unter nemo tenetur se ipsum accusare (Hach, endlich wieder Wissensprostitution) - Gesichtspunkten mehr als nur bedenklich, wenn man den potentiellen Täter verpflichtet, seinen intimsten Bereich zu offenbaren.

Gilt das eigentlich auch wenn sich dem Drogenschmuggel im Körper verdächtige Personen Röntgen lassen müssen und dann nur noch unter Aufsicht auf überwachte Spezialtoiletten gehen müssen? Intimer geht es kaum, als den eigenen Körper zu offenbaren und sich beim scheißen zuschauen lassen zu müssen.


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