schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

LG Ravensburg: Begründung (Fußball und Sport allgemein)

markus, Dienstag, 14.03.2023, 22:21 (vor 1012 Tagen) @ Taifun

Wir reden hier nur über BTM-Verstöße?

Es heißt „nur“? Mit Drogen handeln (und das in größeren Mengen) ist so schwerwiegend, dass dafür eine Gefängnisstrafe in Betracht kommt. Und das ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1516831 Einträge in 16283 Threads, 14350 registrierte Benutzer Forumszeit: 21.12.2025, 06:49
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln