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LG Ravensburg: Begründung (Fußball und Sport allgemein)

markus, Dienstag, 14.03.2023, 22:21 (vor 1008 Tagen) @ Taifun

Wir reden hier nur über BTM-Verstöße?

Es heißt „nur“? Mit Drogen handeln (und das in größeren Mengen) ist so schwerwiegend, dass dafür eine Gefängnisstrafe in Betracht kommt. Und das ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.


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