schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden (Fußball allgemein)

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 18:12 (vor 409 Tagen) @ MarcBVB

Nein. Bitte nicht. Das ist der höchstpersönlichste Lebensbereich, wo der Gesetzgeber nicht reinzugehen hat. Egal zu welchem Zweck.


Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.


Ja bitte. Genau das. Auch Mörderinnen, Vergewaltigerinnen und Terroristinnen (aus Gründen der Fairness sind heute mal die Männer mitgemeint) haben Grundrechte. Und da wir hier vom intimsten Bereich der persönlichen Lebensführung sprechen geht das halt auf keinen Fall.

Siehe auch:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/abhoer-urteil-des-bgh-auch-im-auto-sind-die-gedanken-frei/#:~:text=Am%20Donnerstag%20entschied%20der%20BGH,auf%20R%C...

Da werden wir uns nicht einig. Wenn Täter ihr Mobiltelefon bei schweren Straftaten nutzen/mitführen, ist eine Auswertung angebracht und verhältnismäßig.

Bei Abhör-Maßnahmen werden ja eben Gespräche die den persönlichen intimen Bereich betreffen entsprechend nicht ausgewertet oder verschriftlich, wie z. B. Gespräche mit der Ehefrau über das Intimleben oder Gespräche mit dem Anwalt etc.. Das ist ja auch gut so. Bei der Auswertung des Mobiltelefons wird ja auch nur der für die Aufklärung der Tat relevante Part zu Papier gebracht. Hier mal drei mir persönlich bekannte reale Beispiele für die Sinnhaftigkeit der Handyauswertung:

Fall 1: Aus Syrien zurück nach Deutschland gekehrter Mann hatte auf seinem Mobiltelefon Bilder, wie er mit enthaupteten Menschen posiert hat. In der Folge wurde er für das Posieren mit den Leichen rechtskräftig verurteilt. Ohne Auswertung des Mobiltelefons wäre die Verurteilung nicht möglich gewesen.

Fall 2: Aus Syrien zurück gekehrter Mann hatte auf Mobiltelefon Aufnahmen, die ihn selbst beim Foltern eines Gefangenen zeigen. Auf anderen Aufnahmen verstümmelte er eine Leiche. Ohne Auswertung des Handys wäre er hierfür nicht belangt worden.

Fall 3: Syrischer Flüchtling war verdächtigt, ein IS Mitglied gewesen zu sein. Hier war die Handyauswertung entlastend, da die Auswertung seine Angaben er sei bei der freien syrischen Armee und eben nicht bei dem IS gewesen glaubwürdig belegen konnten. Folglich wurde er nicht verurteilt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

....

Mir sind noch diverse andere Fälle bekannt. Die Auswertung von jeglichen Datenträgern stellt natürlich einen Grundrechtseingriff dar. Dies ist aber in Fällen schwerer Kriminalität erforderlich. Man denke auch mal an Verfahren gegen Pädophile. Auch hier werden regelmäßig Handys und PCs usw. ausgewertet. Und das ist auch gut so...


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233934 Einträge in 13687 Threads, 13784 registrierte Benutzer Forumszeit: 27.04.2024, 02:47
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln