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LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden (Fußball allgemein)

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 19:46 (vor 399 Tagen) @ MarcBVB

Hmm, ich gebe zu, ich bin völlig unbeleckt, aber was macht den Zugriff aufs Handy gravierender als eine Hausdurchsuchung?


Den Zugriff gar nichts. Aber darum geht's auch nicht, sondern um die Frage, ob man dich dazu zwingen darf, das Telefon unter Nutzung des Fingerabdrucks zu entsperren. Und da sehe ich dann doch ganz erhebliche Bedenken. Ich habe als Beschuldigter in einem Strafverfahren halt auch Rechte. Und eins davon ist halt, dass ich mich nicht selbst belasten muss. Und das würde hier dann schon ausgehöhlt.

Man hat den Täter ja nicht gezwungen das Handy selbst zu entsperren. Man hat lediglich die rechtmäßig erlangten Fingerabdrücke genutzt, um so das Handy zu entsperren. Eine erkennungsdienstliche Behandlung (also das Abnehmen von Fingerabdrücken und Fotoaufnahmen) kann im übrigen auch unter Zwang erfolgen, wenn dies für das Verfahren erforderlich und verhältnismäßig ist.


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