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LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden (Fußball allgemein)

markus, Dienstag, 14.03.2023, 19:51 (vor 409 Tagen) @ MarcBVB

Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.


Die Mörder sind aber bis zur verurteilung erstmal nur Tatverdächtige und willst du die Grundrechte von allen, auch unschuldigen Tatverdächtigen verletzen, damit evtl. ein Mörder mehr gefasst wird?


Ja. Wenn jemand unter Mordverdacht steht ist der Eingriff in seine Grundrechte zur Aufklärung der Tat berechtigt.


aA: Höchstwahrscheinlich das BVerfG. Sorry, aber das ist der Weg in den Faschismus

Ich habe gerade ein Deja-vu…
Wir sind hier wieder bei Grundrechten und bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Ist das Mittel geeignet, die Straftat aufzuklären? Ja. Gibt es mildere und gleich geeignete Mittel? Möglicherweise nein. Ist der Eingriff angemessen? Da wägen die Gerichte alle Vor- und Nachteile miteinander ab. Die Nachteile dürfen nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen. Das wird oft höchst unterschiedlich beurteilt. Frag drei Juristen und du bekommst vier verschiedene Antworten.

Ich finde aber dein Argument weiter unten valide. Ein Verdächtiger muss sich nicht selbst belasten. Das tut er in dem Moment, wo er sein Handy entsperrt. Bin daher auf die nächste Instanz gespannt.


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