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LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden (Fußball allgemein)

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 18:16 (vor 380 Tagen) @ tim86

Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.


Die Mörder sind aber bis zur verurteilung erstmal nur Tatverdächtige und willst du die Grundrechte von allen, auch unschuldigen Tatverdächtigen verletzen, damit evtl. ein Mörder mehr gefasst wird?

Ja. Wenn jemand unter Mordverdacht steht ist der Eingriff in seine Grundrechte zur Aufklärung der Tat berechtigt.


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