schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

LG Ravensburg: Begründung (Fußball allgemein)

markus, Dienstag, 14.03.2023, 21:22 (vor 409 Tagen) @ MarcBVB

Hmm, ich gebe zu, ich bin völlig unbeleckt, aber was macht den Zugriff aufs Handy gravierender als eine Hausdurchsuchung?


Den Zugriff gar nichts. Aber darum geht's auch nicht, sondern um die Frage, ob man dich dazu zwingen darf, das Telefon unter Nutzung des Fingerabdrucks zu entsperren. Und da sehe ich dann doch ganz erhebliche Bedenken. Ich habe als Beschuldigter in einem Strafverfahren halt auch Rechte. Und eins davon ist halt, dass ich mich nicht selbst belasten muss. Und das würde hier dann schon ausgehöhlt.

Die Begründung vom LG ist online. So wie es sich liest, wird der Verdächtige nicht gezwungen. Es werden Fingerabdrücke erhoben und damit dann das Smartphone entsperrt. Der Zugriff auf das Smartphone selbst wird als eingriffsintensiver bewertet als das kurzzeitige speichern der Fingerabdrücke.

Auszug

Die Verwendung der festgestellten Fingerabdrücke ist auch angemessen, da das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aufgrund der hier eher geringen Eingriffsintensität hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung zurückbleibt. Bei der Abwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Speicherung der Fingerabdrücke von nur kurzer Dauer ist und der Zweck der Maßnahme mit dem Entsperren des Mobiltelefons erreicht ist. Auch in die Abwägung zu stellen ist der ermöglichte eingriffsintensivere Zugriff auf die gespeicherten Daten, welcher neben dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme tangiert. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass es sich um eine offene Ermittlungsmaßnahme handelt. Dem Beschuldigten wird weiter eine Tat vorgeworfen, die die Grenze eines Bagatelldelikts deutlich übersteigt. Schließlich liegt eine nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln vor. Zudem steht der Verdacht des Handelns mit den Marihuana-Zigaretten im Raum, sodass neben dem unrechtmäßigen Erwerb und Besitz ein möglicher Handel als weiteres Unrecht hinzutritt. Beachtlich ins Gewicht fällt ferner der Umstand, dass das Mobiltelefon selbst mit großer Wahrscheinlichkeit ein Tat- und Beweismittel darstellt. Es ist zu erwarten, dass die darauf gespeicherten Daten Auskunft über Bestellvorgänge sowie Kontakte zu Händlern und Abnehmern im Zusammenhang mit den beim Zoll entdeckten Marihuana-Zigaretten geben.

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7646.htm


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233934 Einträge in 13687 Threads, 13784 registrierte Benutzer Forumszeit: 26.04.2024, 22:25
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln