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LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden (Fußball und Sport allgemein)

Matze_82, Rheinhessen, Dienstag, 14.03.2023, 17:21 (vor 1008 Tagen) @ MarcBVB

Nein. Bitte nicht. Das ist der höchstpersönlichste Lebensbereich, wo der Gesetzgeber nicht reinzugehen hat. Egal zu welchem Zweck.

Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.


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